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BGH, 21.10.1996 - NotZ 32/96 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde in Notarverwaltungssachen im Rahmen des Erlasses einer einstweiligen Anordnung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.03.1991 - NotZ 27/90
Notarrecht - Amtsstelle - Justizverwaltungen - Notarstellenvergabe - Amtssitz - …
Auszug aus BGH, 21.10.1996 - NotZ 32/96
Zwar ist auch im Verfahren über die sofortige Beschwerde in Notarverwaltungssachen der Erlaß einer einstweiligen Anordnung statthaft (§ 24 Abs. 3 FGG i.V.m. § 111 Abs. 4 Satz 2 BNotO, § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO; Senatsbeschl. v. 28. März 1991, NotZ 27/90, BGHR BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2 Anordnung, einstweilige 1).
- BGH, 23.09.1997 - NotZ 23/96
Anspruch auf Bestellung zum Notar - Erledigung der Hauptsache
Dagegen war die Antragsgegnerin zwar aus Rechtsgründen gehindert, mit der Entscheidung über die Bewerbung des Antragstellers zuzuwarten, bis die persönliche Eignung von Mitbewerbern, gegen die standesrechtliche Verfahren liefen, abschließend geklärt war (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Juli 1997 - NotZ 32/96).Darin findet die Zurückstellung der Entscheidung über das Gesuch des Antragstellers im Ergebnis ihre Rechtfertigung (s. dazu auch Senatsbeschluß vom 14. Juli 1997 aaO).